BGH- Urteil zur Amazon A-bis-z Garantie (2024)

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BGH- Urteil zur Amazon A-bis-z Garantie (1)

© Konstantin Yuganov Adobe stock

Das Wichtigste in Kürze

  • Amazon erstattet Käufern Geld zurück im Rahmen der A-bis-z Garantie
  • Verkäufer hat dennoch Anspruch auf den Kaufpreis gegenüber dem Käufer
  • Amazon.de A-bis-z Garantie ist kein Schiedsverfahren

Stand: 21.11.2023

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Was ist passiert?

Ein Kunde bestellte über Amazon Marketplace einen Kaminofen. Der Kaufpreis wurde über Amazon an den Verkäufer bezahlt. Wegen einiger Mängel am Kaminofen nutzte der Käufer die Amazon.de A-bis-z Garantie. Amazon erstattete dem Käufer das Geld und buchte den Betrag wiederum beim Verkäufer zurück. Doch: Der Verkäufer besteht auf seinen Kaufpreis und fordert diesen gerichtlich beim Käufer ein.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Trotz der Regelungen der Amazon.de A-bis-z Garantie und der damit verbundenen Rückerstattung an den Käufer, hat der Verkäufer nach wie vor einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB).

Die erfolgte Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen der A-bis-z Garantie basiert ausschließlich auf einer besonderen Dienstleistungsverabredung zwischen Amazon und dem Käufer. Amazon entscheidet einzig und allein, ob das Geld zurückgezahlt wird. Das hebelt jedoch nicht die Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer aus.

Positiv für Verbraucher: Bei erfolgreicher A-bis-z Garantie ändern sich die Prozessrollen. Nicht der Verbraucher muss als Käufer den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufbetrags verklagen, sondern der Verkäufer muss eine Klage auf Zahlung erheben.

Ein ähnliches Urteil liegt schon zu PayPal vor: BGH-Urteil VIII ZR 213/16. Ist der Antrag auf Käuferschutz erfolgreich, wird der Zahlungsbetrag dem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben. Das beeinflusst allerdings nicht die Pflichten des Kaufvertrags: Der Verkäufer kann vom Käufer weiterhin das Geld einfordern.

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Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Telefon- oder Mobilfunkanbietern und Internet-Unternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig, zum Beispiel zu folgenden Themen:

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Wir informieren und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Händlern, Handwerkern, Herstellern und Dienstleistungsunternehmen. Ganz gleich ob vor oder nach einem Vertragsabschluss. Qualifizierte Fachkräfte beraten Sie individuell und anbieterunabhängig z. B. zu folgenden Themen:

  • Kauf von Produkten, Kaufverträge (z. B. Kaufen per Internet, Möbel-, Auto-, Computerkauf etc.)
  • Rechtsfragen zu Dienstleistungen (z. B. Dienstverträge mit Fitnessstudios, Partnervermittlungen etc.)
  • Verträge mit Handwerkern und Kundendiensten (Werkverträge)
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Sie können im Rahmen der Videoberatung elektronisch vorhandene Dokumente in das Videochat-Fenster hochladen (z.B. als pdf-Datei), insbesondere:

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Kostenfreie Kurzberatung - Kauf- und Dienstleistungsverträge

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kurzberatung zu den genannten Themen an. Bei komplexeren Angelegenheiten kann es allerdings sein, dass Sie einen Termin für eine kostenlose Vor-Ort- oder Video-Beratung benötigen. Gerne prüfen wir in dem Termin dann Ihre Unterlagen.

Bei Bedarf setzen wir uns auch schriftlich für Sie ein (außergerichtliche Rechtsvertretung). Diese kostet pauschal 40 Euro.

Bitte beachten Sie: Wir beraten nur zu außergerichtlichen Angelegenheiten des Verbraucherrechts. Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen, zu Mietrecht, Familien- oder Erbrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Straf- und Verkehrsrecht sowie Verwaltungsrecht bieten wir keine Beratung an. Fälle aus dem gewerblichen oder beruflichen Bereich sind ebenfalls ausgeschlossen.

Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzhinweise.

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